AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Attractive Media GmbH für die Geschäftsbereiche Attractive Media, Attractive Accounts und Attractive Academy.
Stand: 8. September 2026
Anbieter: Attractive Media GmbH, Dachauer Straße 44a, 80335 München
Geschäftsführer: Alex Khan
HRB 178758, Amtsgericht München · USt-IdNr. DE264609294
Kontakt: [email protected] · [email protected] · +49 89 90 15 16 34
Websites: attractivemedia.de · attractiveaccounts.de / app.attractiveaccounts.de · attractiveacademy.de
Teil A – Allgemeiner Teil (gilt für alle Geschäftsbereiche)
§ 1 Geltungsbereich, Aufbau der AGB, ausschließliche B2B-Nutzung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Attractive Media GmbH (nachfolgend „Attractive Media“ oder „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") in den Geschäftsbereichen Attractive Media (Agentur- und Beratungsleistungen im Bereich Social Media / Online-Marketing, Teil B), Attractive Accounts (webbasierte Social-Media-Software als SaaS, Teil C) und Attractive Academy (Betreuungs- und Umsetzungsprogramme für Unternehmen sowie digitale Selbstlernprodukte, Teil D).
(2) Diese AGB bestehen aus einem Allgemeinen Teil (Teil A), der für alle Geschäftsbereiche gilt, sowie besonderen Bestimmungen für den jeweils gebuchten Geschäftsbereich (Teil B, C bzw. D). Bucht ein Kunde mehrere Geschäftsbereiche (z. B. Attractive Accounts als Bestandteil eines Attractive-Academy-Pakets), gelten die besonderen Bestimmungen aller betroffenen Teile nebeneinander. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Allgemeinen Teil und den besonderen Bestimmungen eines Geschäftsbereichs gehen die besonderen Bestimmungen des jeweiligen Teils vor; im Falle eines Widerspruchs zwischen den besonderen Bestimmungen verschiedener Teile geht die Regelung vor, die den konkreten Leistungsgegenstand spezifischer regelt.
(3) Sämtliche Leistungen aller drei Geschäftsbereiche richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die beim Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen; der Kunde sichert mit der Bestellung zu, dass er ausschließlich in unternehmerischer Eigenschaft handelt.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht; dies gilt auch dann, wenn der Anbieter auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das/die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.
(5) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an denselben Kunden in einem der drei Geschäftsbereiche, ohne dass es einer erneuten gesonderten Einbeziehung bedarf; maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des betreffenden Vertragsschlusses aktuelle, auf der jeweiligen Website veröffentlichte Fassung.
(6) Individuelle, insbesondere im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag getroffene Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Einsatz von Künstlicher Intelligenz, Kennzeichnungspflicht
(1) In allen drei Geschäftsbereichen setzt der Anbieter zur Erbringung seiner Leistungen unterstützend Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) ein, u. a. Sprach- und Bildmodelle Dritter (insbesondere Anthropic (Claude) und OpenAI) oder KI-gestützte Videogenerierung und KI-gestützte Gesprächsnotizen und Text- sowie Contenterstellung. Dies betrifft sowohl von Attractive Media im Kundenauftrag erstellte und veröffentlichte Agentur-Inhalte (Teil B) als auch die dem Kunden zur eigenständigen Nutzung überlassenen KI-Funktionen der Plattform Attractive Accounts (Teil C) sowie im Rahmen der Attractive Academy vermittelte bzw. bereitgestellte KI-Tools und -Credits (Teil D).
(2) KI-generierte Inhalte können fehlerhaft, unvollständig, veraltet, verzerrt oder rechtlich problematisch sein (z. B. unzutreffende Tatsachenbehauptungen, Verstöße gegen Rechte Dritter, irreführende Aussagen). Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, urheberrechtliche Unbedenklichkeit oder rechtliche Zulässigkeit von KI-generierten Ergebnissen. Gleiche oder ähnliche Eingaben können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen; ein Ausschließlichkeits- oder Alleinstellungsanspruch an KI-Ergebnissen besteht nicht.
(3) Die Kennzeichnungspflicht für mit KI erstellte bzw. mit KI-Unterstützung erstellte Inhalte (z. B. nach § 18e MStV, plattformspezifischen Vorgaben der Social-Media-Netzwerke oder sonstigen anwendbaren rechtlichen Vorgaben, einschließlich etwaiger Vorgaben der EU-KI-Verordnung) liegt in jedem Fall beim Kunden. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die betreffenden Inhalte im Rahmen einer Agenturbeauftragung (Teil B) im Namen und/oder Auftrag des Kunden technisch erstellt und/oder veröffentlicht. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Kennzeichnung eigenständig vorzunehmen, zu veranlassen oder auf ihre Vornahme durch den Kunden zu kontrollieren, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(4) Der Kunde ist in allen Geschäftsbereichen verpflichtet, sämtliche mit oder unter Einsatz von KI erstellten Inhalte vor jeder Veröffentlichung, Planung, Versendung oder sonstigen Verwendung eigenverantwortlich auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die durch den Kunden freigegebenen, veröffentlichten oder weiterverwendeten Inhalte.
§ 3 Datenschutz
(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für den Anbieter oberste Priorität. Einzelheiten zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der Betroffenen ergeben sich aus der jeweils aktuellen, auf den Websites der drei Geschäftsbereiche abrufbaren Datenschutzerklärung. Der Kunde bestätigt, die einschlägige Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen zur Kenntnis genommen zu haben.
(2) Ergänzende, geschäftsbereichsspezifische Einwilligungen (z. B. zur Kontaktaufnahme im Bereich Attractive Media, Teil B § 16) sowie die Einbindung des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) für Attractive Accounts (Teil C § 31) richten sich nach den dortigen besonderen Bestimmungen.
Teil B – Besondere Bestimmungen für Attractive Media (Agenturleistungen)
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
(1) Die Präsentation und Bewerbung der Dienste auf Websites, in Broschüren oder Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot zum Vertragsschluss dar.
(2) Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Videochat, Telefon etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen.
(3) Fernmündlich kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt zu Beginn des Gespräches ein, dass das Telefonat und/oder der Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden.
(4) Attractive Media bestätigt den Zugang über Website oder Videochat abgegebener Bestellungen unverzüglich per E-Mail. Eine solche E-Mail stellt noch keine verbindliche Annahme dar, es sei denn, zugleich wird die Annahme ausdrücklich erklärt oder dem Kunden wird unmittelbar Zugang zur bestellten Leistung gewährt.
(5) Ist die bestellte Leistung nicht erbringbar, etwa aus technischen Gründen, sieht Attractive Media von einer Annahmeerklärung ab; ein Vertrag kommt dann nicht zustande. Attractive Media informiert den Kunden hierüber unverzüglich und erstattet bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurück.
§ 5 Leistungen von Attractive Media / Mitwirkung des Kunden
(1) Attractive Media erbringt Coaching-, Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich Onlinemarketing / Social Media, insbesondere Strategie- und Content-Beratung, Content-Konzeption und -Produktion, Kanal- und Community-Management, Social Ads / Performance Marketing, Influencer- und UGC-Management sowie Workshops, Schulungen und Masterclasses. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Attractive Media dem Kunden die Erbringung von Dienstleistungen, nicht die Herstellung eines Werks bzw. eines konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen (z. B. Freigaben, Briefings, Bereitstellung von Materialien) stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch von Attractive Media unberührt.
(3) Attractive Media steht hinsichtlich der Ausführung der geschuldeten Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Attractive Media ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und sonstige Dritte erbringen zu lassen.
(5) Vereinbarte (Video-)Calls sind verbindliche Termine. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung, es sei denn, die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre von Attractive Media.
(6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Leistungen der Attractive Media erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon etc.) selber zu organisieren und stets selbst zu gewährleisten.
(7) Nimmt der Kunde an einem Vor-Ort-Seminar teil, beschränkt sich sein Anspruch auf die Teilnahme am gebuchten Seminar. Übernachtung, Anreise und Verpflegung des Kunden sind regelmäßig nicht von der Buchung umfasst und sind eigenständig vom Kunden zu organisieren und die Kosten sind vom Kunden selber zu tragen (vgl. § 6 (7) dieser AGB).
(8) Im Auftragspreis enthalten ist eine Feedbackschleife durch den Kunden. Weitere, nach Auftragserteilung verlangte alternative textliche, konzeptionelle oder graphische Änderungen bzw. weitere Feedbackschleifen sind im Auftragspreis nicht enthalten. Diese werden als „mehrfache Feedbackschleifen" nach dem hierfür tatsächlich aufgewendeten Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz gesondert berechnet und dem Kunden mit Nachweis der aufgewendeten Stundenzahl in Rechnung gestellt.
(9) Bei Attractive Media gebuchte Termine (Telefongespräche, Videocalls, Events, Workshops, Seminare) sind stets verbindlich. Ein Recht zur kostenfreien Stornierung außerhalb wichtiger Gründe besteht nicht; ein Anspruch des Kunden auf Umbuchung oder Verlegung besteht nicht.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Reisekosten, Zuschläge
(1) Die von Attractive Media angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus bei Angebotsannahme fällig. Eine erteilte SEPA-Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Bei vereinbartem SEPA-Lastschrifteinzug hat der Kunde nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen; Attractive Media stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(4) Attractive Media stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße, die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Können vereinbarte Lastschriften nicht eingezogen werden und erfolgt eine Rückbuchung, hat der Kunde den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen. Gerät der Kunde dadurch in Zahlungsverzug, kann der Anbieter gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) verlangen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind wechselseitig nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
(7) Anfallende Reisekosten und Hotelkosten trägt der Auftraggeber. Fahrtkosten werden mit 40 Cent pro Kilometer abgerechnet. Zusätzlich wird ein Stundensatzanteil für die Reisezeit (An-/Abreise) in Rechnung gestellt, und zwar abhängig davon, welche Person die Anreise vornimmt: Reist ein Mitarbeiter an, werden 25 % des Stundensatzes des betreffenden Mitarbeiters (aktuell 110 €/Stunden, mithin 27,50 €/Stunde Reisezeit) für die Reisezeit berechnet; reist der Geschäftsführer an, werden 25 % seines Stundensatzes (aktuell 200 €/Stunde, mithin 50 €/Stunde Reisezeit) berechnet. Reisen mehrere Personen gemeinsam an, wird der jeweilige Stundensatzanteil für jede reisende Person gesondert in Rechnung gestellt.
(8) Zuschläge auf vereinbarte Stundensätze fallen wie folgt an:
| Arbeitszeit | Zuschlag |
|---|---|
| Montag – Freitag 09:00h bis 18:00h | kein Zuschlag |
| Montag – Freitag 18:00h bis 20:00h | 25 % |
| Montag – Freitag 06:00h bis 09:00h | 25 % |
| Montag – Freitag 20:00h bis 06:00h | 50 % |
| Samstag, Sonn- und Feiertage | 50 % |
§ 7 Preisanpassung
(1) Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ist Attractive Media berechtigt, für den Fall gestiegener allgemeiner Personal-, Lohn- oder sonstiger für die Leistungserbringung erforderlicher Kosten (z. B. Energie-, Strom- und/oder Heizkosten) die Vergütung pro Kunde erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu erhöhen. Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter kann Attractive Media weitergeben, es sei denn, sie hat diese selbst verursacht.
(2) Erhöht sich die Vergütung um mehr als 5 %, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung verlangen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die vom Kunden für die Vertragskommunikation hinterlegte Adresse.
(3) Attractive Media behält sich vor, bei jeder Vertragsverlängerung den Preis um 5 % des Gesamtbetrags der in den letzten 12 Monaten erworbenen Dienstleistungen zu erhöhen.
§ 8 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individuell vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige ordentliche Kündigung oder ein Recht zur freien Kündigung des Kunden sind ausgeschlossen. Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit durch eine der beiden Parteien gekündigt, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen; für die Verlängerung gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils aktuellen AGB.
(2) Seminar-, Beratungsgespräche, Foto- und Videoshootingtermine sowie Workshopanmeldungen sind verbindlich; eine kostenfreie Stornierung ist ausgeschlossen. Bei Foto- und Videoshootings trägt der Kunde alle anfallenden Reisekosten von Attractive Media. Bei Verschiebung eines Termins mit weniger als sieben Tagen Vorlauf ist Attractive Media berechtigt, die Hälfte der vereinbarten Kosten für Shooting und Fotos in Rechnung zu stellen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens vorbehalten.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Kündigt der Kunde vorzeitig aus wichtigem Grund, bleibt der Vergütungsanspruch von Attractive Media unberührt, es sei denn ein wichtiger Grund liegt tatsächlich vor; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Attractive Media kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist stets von der Partei nachzuweisen, die sich hierauf beruft.
§ 9 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Die Pflicht für Attractive Media für die Leistungserbringung beginnt nicht, bevor der Rechnungsbetrag (vgl. § 6 (1) und § 6 (2)) bei Attractive Media eingegangen ist und die notwendigen Daten bzw. Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Attractive Media berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückzuhalten.
(3) Ist der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug, ist Attractive Media berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, die Leistungen einzustellen und die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig werdende Gesamtvergütung als Schadensersatz geltend zu machen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Attractive Media kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Erfüllung
(1) Attractive Media führt die allgemein in § 5 beschriebenen und konkret im Einzelvertrag vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt eines redlichen Kaufmanns durch und ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter sowie unterstützend des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz zu bedienen. Für den Einsatz von KI und die damit verbundenen Kennzeichnungs- und Prüfpflichten gilt ergänzend § 2 dieser AGB; insbesondere obliegt die Kennzeichnungspflicht für KI-erstellte Inhalte auch dann dem Kunden, wenn Attractive Media die betreffenden Inhalte im Kundenauftrag nach dessen Freigabe selbst veröffentlicht.
(2) Sofern nicht individualvertraglich schriftlich vereinbart, schuldet Attractive Media nur die Erbringung von Dienstleistungen und keineHerstellung eines Werks und/oder einen bestimmten Erfolg.
(3) Ist Attractive Media an der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen gehindert und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Attractive Media unberührt.
§ 11 Aufzeichnung von Calls, Workshops und Besprechungen
(1) Attractive Media ist berechtigt, im Rahmen der laufenden Zusammenarbeit stattfindende Calls, Workshops und sonstige Besprechungen mit dem Kunden — unabhängig davon, ob diese telefonisch, per Videokonferenz oder in sonstiger Form der Fernkommunikation stattfinden — aufzuzeichnen und/oder mittels KI-gestützter Tools automatisiert Gesprächsnotizen, Zusammenfassungen und Transkripte erstellen zu lassen. Die Aufzeichnung dient dazu, den vollen Fokus während des Gesprächs auf den Kunden statt auf das manuelle Mitschreiben legen zu können, sowie der internen Dokumentation und Qualitätssicherung.
(2) Attractive Media weist die Teilnehmer zu Beginn des jeweiligen Calls, Workshops oder der Besprechung auf die Aufzeichnung hin und holt sich deren Zustimmung ein. Nimmt der Kunde bzw. nehmen die von ihm benannten Teilnehmer nach diesem Hinweis an dem Termin teil, gilt dies alternativ bzw. zusätzlich als Einwilligung in die Aufzeichnung.
(3) Aufzeichnungen und Transkripte werden ausschließlich für die in Absatz 1 genannten Zwecke sowie im Rahmen der Leistungserbringung verwendet und nicht an Dritte außerhalb der eingesetzten Auftragsverarbeiter weitergegeben.
(4) Auf Wunsch des Kunden stoppt Attractive Media die Aufzeichnung und/oder löscht eine Aufzeichnung bzw. ein Transkript unverzüglich; eine entsprechende Mitteilung genügt in Textform an [email protected].
§ 12 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Attractive Media zu gewährleisten. Attractive Media behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße bzw. sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen und seine Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik, zivilrechtlich zu verfolgen und ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Attractive Media bietet dem Kunden die Teilnahme an Programmen und Veranstaltungen zu dem vereinbarten Termin an. Bei seiner Teilnahme ist der Kunde verpflichtet den störungsfreien Fortgang zu gewährleisten und Anweisungen von Attractive Media unmittelbar Folge zu leisten. Nimmt der Kunden nicht an einem gebuchten Programm und/ oder einer Veranstaltung teil, bleibt der Vergütungsanspruch von Attractive Media unabhängig hiervon bestehen. Bei wiederholtem Verstoß gegen eine erteilte Anweisung ist Attractive Media berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme auszuschließen; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrages keine Mitarbeiter von Attractive Media direkt oder indirekt abzuwerben oder in ein Arbeits- oder Auftragsverhältnis zu übernehmen. Hintergrund dieser Regelung ist der Schutz der erheblichen Investitionen von Attractive Media in Ausbildung, Einarbeitung und Bindung ihrer Mitarbeiter. Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts (einschließlich Prämien und variabler Vergütungen) des betreffenden Mitarbeiters, berechnet auf Grundlage der letzten zwölf Monate vor der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(4) Der Kunde verpflichtet sich ferner, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach deren Beendigung keine von Attractive Media eingesetzten Dienstleister, Subunternehmer oder Partneragenturen unmittelbar oder mittelbar ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Attractive Media zu beauftragen oder abzuwerben. Im Falle jeder Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € je Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 13 Schutzrechte Dritter
(1) Attractive Media übernimmt keine Haftung für die Inhalte der durchgeführten (Werbe-)Maßnahmen, soweit diese vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass die Attractive Media überlassenen Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, und stellt Attractive Media insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 14 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Attractive Media erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen (z. B. Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, Werbeanzeigen, Materialien, Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware nebst Dokumentation).
(2) Absatz 1 gilt nur unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Vergütung.
(3) Bei vereinbarter Ratenzahlung geht das Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) sowie eine Bearbeitung von Arbeits- und Leistungsergebnissen durch den Kunden sind ausgeschlossen.
(5) Attractive Media ist berechtigt, mit Namen und Logo des Kunden im geschäftlichen Verkehr als Referenz auf seiner Website und in Marketingmaterialien zu werben.
Der Kunde kann dieser Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform an [email protected] widersprechen; der Anbieter entfernt die Nennung innerhalb angemessener Frist (vgl. § 30 (2) dieser AGB).
(6) Die Weitergabe der Programminhalte an Dritte, insbesondere von Zugängen zu Mitgliederplattformen, ist verboten und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für den direkten Vertragspartner.
(7) Der Kunde wird Attractive Media an geeigneter Stelle als Urheber nennen und stimmt der Implementierung eines seitenweiten Links zur Website des Auftraggebers mit einem Vermerk „Erstellt von der Social Media Agentur AttractiveMedia.de" oder ähnlich zu; der Link trägt keine „nofollow"-Kennzeichnung.
§ 15 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß HGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Attractive Media anderweitig eingeräumt.
§ 16 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für Attractive Media oberste Priorität; Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung, deren Kenntnisnahme der Kunde vor Inanspruchnahme der Dienste bestätigt.
(2) Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch Attractive Media im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z. B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Ein Widerspruch gegen die Kontaktaufnahme ist per E-Mail an [email protected] zu richten. In der Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten zu benennen, über die eine Kontaktaufnahme künftig unterbleiben soll; diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu Lasten von Attractive Media. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang der E-Mail.
(3) Der Kunde willigt widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher bei Attractive Media hinterlassenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, persönliche Interessen) sowie in den Einsatz von Cookies, die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung des Nutzerverhaltens sowie die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten ein. Für den Widerruf gilt die einschlägige Regelung der Datenschutzerklärung.
§ 17 Haftung (Attractive Media)
(1) Attractive Media haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Attractive Media nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(2) In den Grenzen von Absatz 1 haftet Attractive Media nicht für Daten- und Programmverluste; die Haftung für Datenverlust ist der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei regelmäßiger, gefahrentsprechender Datensicherung beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für übernommene Garantien bleibt unberührt. Der Kunde ist selbst verantwortlich, seine Inhalte und Daten rechtzeitig zu exportieren bzw. regelmäßig zu sichern (vgl. § 27 (2) dieser AGB).
Teil C – Besondere Bestimmungen für Attractive Accounts (SaaS)
§ 18 Geltungsbereich Attractive Accounts, ausschließliche B2B-Nutzung
(1) Diese Bestimmungen regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „Attractive Accounts" (nachfolgend „Plattform"), erreichbar über attractiveaccounts.de bzw. app.attractiveaccounts.de. Bestandteil ist der als Anlage A beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
(2) Für die Plattform gilt ergänzend das in § 1 Abs. 3 dieser AGB geregelte ausschließliche B2B-Angebot; ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g BGB) findet keine Anwendung.
§ 19 Vertragsschluss (Online-Checkout)
(1) Die Darstellung der Pläne und Preise auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er im Online-Checkout (abgewickelt über Stripe, § 23) einen Plan auswählt, die erforderlichen Angaben macht, diese AGB inklusive AVV (Anlage A) bestätigt und das verbindliche Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages abgibt.
(3) Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung bzw. der Zahlung durch den Anbieter oder Stripe zustande, spätestens jedoch mit Freischaltung des Plattformzugangs.
(4) Der Kunde kann diese AGB, den AVV und die konkrete Bestellung im Bestellvorgang abspeichern und jederzeit über die Homepage abrufen.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
(6) Da sämtliche Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 3 dieser AGB erbracht werden, hat der Kunde im Online-Checkout durch Angabe eines Firmennamens sowie durch eine gesonderte, protokollierte Erklärung ausdrücklich zu bestätigen, dass er in unternehmerischer Eigenschaft handelt; ohne diese Bestätigung kommt ein Vertrag nicht zustande. Dies gilt insbesondere für den Erwerb einzelner digitaler Kurse (§ 39), da diese erfahrungsgemäß auch im typischen Verbraucherumfeld nachgefragt werden.
§ 20 Leistungsbeschreibung, KI-Besonderheiten Attractive Accounts
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform als webbasierte Software zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Plan (§ 22) und umfasst insbesondere KI-gestützte Erstellung von Inhalten, Planung und automatisches Veröffentlichen auf angebundenen Social-Media-Netzwerken (Instagram, TikTok, LinkedIn, YouTube, Facebook), Analyse-Funktionen, einen Landingpage-Builder sowie eine zentrale Inbox mit KI-gestützten Antwortvorschlägen (vgl. § 2).
(2) Die Anbindung an Social-Media-Netzwerke erfolgt über den Dienstleister Zernio. Umfang und Verfügbarkeit hängen von den Schnittstellen (APIs) sowie Verfügbarkeit und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Netzwerke ab (§ 28).
(3) KI-Besonderheiten: Die KI-Funktionen erzeugen Inhalte automatisiert auf Grundlage von Kundeneingaben mithilfe der Sprach- und Bildmodelle von Anthropic (Claude) und OpenAI. Es gelten die Grundsätze aus § 2 dieser AGB entsprechend; ergänzend gilt: Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit rein maschinell erzeugter Inhalte ist rechtlich nicht abschließend geklärt, der Anbieter sichert keine Schutzrechte an KI-Ergebnissen zu.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform fortzuentwickeln, zu aktualisieren und einzelne Funktionen zu ändern, sofern der vertraglich geschuldete Kernleistungsumfang gewahrt bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist (§ 28). Hierzu ist der Anbieter berechtigt, Aktivitäten des Kunden zu internen Zwecken zu analysieren.
§ 21 Testphase
(1) Der Anbieter gewährt Neukunden eine einmalige, 14-tägige Testphase für einzelne Funktionen oder Kontingente. Der Kunde kann wählen zwischen einem kostenlosen Test ohne Hinterlegung eines Zahlungsmittels (automatische Sperrung nach 14 Tagen; Datenexport gemäß § 27 möglich) oder direkter Auswahl eines kostenpflichtigen Monats- bzw. Jahresplans mit Hinterlegung eines Zahlungsmittels und Kündigungsmöglichkeit über das Stripe-Kundenportal innerhalb der 14 Tage ohne Belastung. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der 14 Tage, beginnt der kostenpflichtige Abrechnungszeitraum; eine Belastung erfolgt frühestens am 15. Tag.
(2) Während der Testphase ohne hinterlegtes Zahlungsmittel kann der Kunde die Plattform mit einem Kanal und einem begrenzten KI-Credit-Kontingent nutzen; der Anbieter kann einzelne Funktionen oder Kontingente vor oder während der Testphase beschränken.
(3) Pro Kunde wird grundsätzlich nur eine Testphase gewährt.
§ 22 Pläne, Leistungsumfang, KI-Credits
(1) Pläne (z. B. Basic, Pro, Enterprise) und die jeweiligen Preise werden auf der Plattform dargestellt.
(2) Jeder Plan enthält freiwillig ein monatliches Kontingent an KI-Credits als Verbrauchsmittel für KI-Funktionen; ein Anspruch auf Erhalt der Credits besteht nicht, auch nicht nach mehrmaliger Gewährung.
| Plan | Monatliches Credit-Kontingent (regulär) |
|---|---|
| Basic | 1.000 |
| Pro | 2.500 |
| Enterprise | 10.000 |
(3) Rollover: Das monatliche Credit-Kontingent wird dem Kundenkonto zu Beginn jedes Abrechnungsmonats zusätzlich gutgeschrieben. Bis zum Ende eines Monats nicht verbrauchte Credits verfallen nicht, sondern werden in den Folgemonat übertragen (Rollover). Auch mit Beendigung des Vertrages verfallen die bis dahin nicht verbrauchten Credits nicht; sie bleiben dem Kundenkonto erhalten und verfallen erst mit der Löschung des Kontos ersatzlos. Die Nutzung von Credits setzt einen aktiven Hauptvertrag voraus: Nach Vertragsende ruht der Zugang zur Plattform, das Credit-Guthaben bleibt davon jedoch unberührt und steht bei einem späteren Vertragsschluss wieder zur Verfügung. Ein Anspruch auf Auszahlung, Erstattung oder sonstige Verrechnung nicht verbrauchter Credits besteht nicht.”
(4) Zusätzliche Credits: Der Kunde kann Credit-Pakete kostenpflichtig hinzukaufen oder freiwillig durch den Anbieter im Rahmen von Aktionen erhalten. Bei diesen Credits handelt es sich um ein Nutzungskontingent und nicht um einen Geldwert. Sie werden demselben Credit-Guthaben gutgeschrieben wie das monatliche Kontingent und unterliegen denselben Regelungen; eine Reihenfolge beim Verbrauch besteht nicht. Credits können nicht auf Dritte übertragen werden. Ein Anspruch des Kunden auf eine anteilige Rückerstattung besteht nicht.
(5) Bei einem Upgrade gilt der neue Leistungsumfang ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, bei Enterprise-Upgrades auf Wunsch sofort mit anteiliger Verrechnung. Ein Downgrade wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.
§ 23 Preise, Zahlung, Verzug (Attractive Accounts)
(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und sind, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus zu zahlen.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Payments Europe Ltd. Der Kunde hinterlegt ein gültiges Zahlungsmittel und ermächtigt den Anbieter bzw. Stripe zum Einzug fälliger Beträge; ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen von Stripe, die über die Homepage von Stripe „https://stripe.com/de“ abgerufen werden können.
(3) Rechnungen werden über den Dienstleister easybill erstellt und elektronisch bereitgestellt; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. Weitere Informationen zu easybill können über die Homepage von easybill www.easybill.de abgerufen werden.
(4) Bei Monatsplänen ist das Entgelt monatlich im Voraus fällig; bei Jahresplänen ist das Jahresentgelt zu Vertragsbeginn vollständig im Voraus für die gesamte 12-Monats-Laufzeit fällig.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) verlangen und den Plattformzugang nach vorheriger Ankündigung ganz oder teilweise sperren, bis der offene Betrag ausgeglichen ist; die Zahlungspflicht für den laufenden Abrechnungszeitraum bleibt unberührt. Ansprüche des Kunden wegen einer berechtigten Sperrung bestehen nicht.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, Preise für laufende Verträge mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen. Bei Preiserhöhung kann der Kunde innerhalb von maximal sieben Werktagen nach Zugang der Ankündigung außerordentlich kündigen. Bei bereits vollständig im Voraus bezahlten Jahresplänen wirkt die Anpassung erst ab der nächsten Verlängerungsperiode.
§ 24 Laufzeit und Kündigung (Attractive Accounts)
(1) Monatspläne haben, sofern kein bestimmtes Datum einzelvertraglich vereinbart wurde, ab Vertragsschluss eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern sie nicht vor Ablauf des letzten Tages des laufenden Monats gekündigt werden; sie sind monatlich kündbar.
(2) Jahrespläne haben, sofern kein bestimmtes Datum einzelvertraglich vereinbart wurde, ab Vertragsschluss eine feste Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht bis spätestens Ablauf des letzten Tages der laufenden 12-Monats-Periode gekündigt werden.
(3) Die Kündigung erfolgt über das im Kundenkonto verlinkte Stripe-Kundenportal; eine Kündigung in Textform an [email protected] bleibt daneben möglich.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt; ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblichem oder wiederholtem Verstoß gegen § 25, bei Zahlungsverzug trotz Mahnung oder bei missbräuchlicher Nutzung vor.
(5) Bei Vertragsende endet der Plattformzugang und die Schnittstellen werden getrennt. Für Löschung bzw. Rückgabe von Daten gilt § 27 sowie der AVV (Anlage A). Der Anbieter ist berechtigt, das Kundenkonto spätestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsende vollständig zu löschen, sofern der Kunde nicht zuvor eine frühere Löschung in Textform verlangt hat. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsende gewünschte Inhalte zu exportieren bzw. zu sichern.
§ 25 Pflichten des Kunden (Attractive Accounts)
(1) Rechte an eingebrachten Inhalten: Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an eingebrachten Inhalten (Texte, Bilder, Marken, Logos, Briefings, Daten) verfügt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt; er stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei (Abs. 7).
(2) Prüfpflicht für KI-Output: Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche mit der Plattform erzeugten Inhalte vor Veröffentlichung, Planung, Versendung oder sonstiger Verwendung eigenverantwortlich auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen (vgl. § 2); der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für vom Kunden veröffentlichte Inhalte.
(3) Plattformregeln der Social Networks: Der Kunde hat die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen und Richtlinien der angebundenen Netzwerke zu prüfen und einzuhalten. Für Sperrungen, Einschränkungen oder Löschungen von Kundenkonten durch die Netzwerke ist der Anbieter nicht verantwortlich.
(4) Keine rechtswidrigen Inhalte: Der Kunde darf die Plattform nicht zur Erstellung, Planung oder Verbreitung rechtswidriger, irreführender, beleidigender, jugendgefährdender, diskriminierender, gewaltverherrlichender oder sonst rechtswidriger Inhalte nutzen; Inhalte, die Rechte Dritter oder wettbewerbsrechtliche Vorgaben verletzen, sind untersagt.
(5) Zugangsdaten: Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und ist für alle über sein Konto vorgenommenen Handlungen verantwortlich; bei Missbrauchsverdacht ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
(6) Datenschutz Inbox: Verarbeitet der Kunde über die Inbox-Funktion personenbezogene Daten Dritter, ist er datenschutzrechtlich Verantwortlicher; der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter nach dem AVV (Anlage A). Der Kunde hat seinen Pflichten als Verantwortlicher nachzukommen.
(7) Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch vom Kunden eingebrachte oder veröffentlichte Inhalte oder wegen einer Pflichtverletzung nach diesem Paragraphen geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten; dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 26 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch kein hartes Service-Level (SLA).
(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten von Wartungsarbeiten, notwendigen Updates, Sicherheitsmaßnahmen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Ausfälle von Drittanbietern, Störungen angebundener APIs, höhere Gewalt). Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt und, soweit zumutbar, vorab angekündigt.
(3) Die Verfügbarkeit der über Zernio angebundenen Social-Media-Funktionen sowie der KI-Funktionen hängt von der Verfügbarkeit der jeweiligen Drittanbieter ab und liegt insoweit außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (§ 28).
§ 27 Datensicherung, Datenexport, Löschung (Attractive Accounts)
(1) Der Anbieter führt im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebs regelmäßige, verschlüsselte Sicherungen der Systemdaten durch (siehe TOM in Anlage 1 des AVV); diese ersetzen keine eigenverantwortliche Datensicherung des Kunden.
(2) Der Kunde ist selbst verantwortlich, seine Inhalte und Daten rechtzeitig zu exportieren bzw. regelmäßig zu sichern.
(3) Nach Vertragsende werden Kundendaten nach Maßgabe des AVV (Anlage A) und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gelöscht bzw. auf Wunsch zurückgegeben. Für Auftragsverarbeitungsdaten (Inbox) gilt vorrangig der AVV.
§ 28 Abhängigkeit von Dritt-APIs, Leistungsänderungen
(1) Wesentliche Funktionen der Plattform beruhen auf Diensten Dritter, insbesondere den Social-Media-Netzwerken und deren APIs (Anbindung über Zernio) sowie den KI-Modell-Anbietern Anthropic und OpenAI.
(2) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung oder Fortbestand dieser Drittdienste. Ändern, beschränken oder stellen Drittanbieter ihre Leistungen ein, ist der Anbieter berechtigt, betroffene Funktionen entsprechend anzupassen, einzuschränken oder einzustellen, ohne dass hierin eine Pflichtverletzung liegt.
(3) Der Anbieter informiert den Kunden über wesentliche, ihn betreffende Leistungsänderungen in zumutbarer Weise. Führt eine vom Anbieter zu vertretende, nicht nur unerhebliche dauerhafte Einschränkung des Kernleistungsumfangs ein, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie ggf. eine anteilige Erstattung im Voraus bezahlter Entgelte zu.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Drittanbieter nach vorheriger Ankündigung durch gleichwertige Anbieter zu ersetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Für den Einsatz von Auftragsverarbeitern als Subunternehmer gilt zusätzlich das Verfahren nach dem AVV (Anlage A, Subprozessor-Management).
(5) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen Nutzungsbedingungen von Drittanbietern, ist auch der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu diesem Drittanbieter vorübergehend, bei wiederholter Zuwiderhandlung oder einmaligem erheblichem Verstoß dauerhaft zu sperren. Der Kunde stellt den Anbieter gemäß § 25 Abs. 7 von Ansprüchen Dritter frei; ein Schadensersatzanspruch des Anbieters sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt. Ansprüche des Kunden wegen der Sperrung sind ausgeschlossen.
§ 29 Haftung (Attractive Accounts)
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, ferner im Umfang individualvertraglich iübernommener Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder indirekte Schäden besteht nicht.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Haftungshöchstgrenze: Soweit die Haftung nach Abs. 2 und 3 nicht ausgeschlossen ist, ist sie der Höhe nach begrenzt auf das vom Kunden in den 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nettoentgelt bzw., im Falle des Jahresplans Basic, auf die doppelte Summe des Jahresentgelts.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde schuldhaft seine Prüfpflicht für KI-Output verletzt, gegen Plattformregeln der Social Networks verstößt oder rechtswidrige Inhalte einbringt. Ebenso wenig haftet der Anbieter für Störungen, Änderungen oder Ausfälle von Drittdiensten (§ 28), soweit er diese nicht zu vertreten hat.
(6) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
§ 30 Referenznennung (Attractive Accounts)
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden (Firmenname und Logo) als Referenzkunden auf seiner Website und in Marketingmaterialien zu nennen.
(2) Der Kunde kann dieser Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform an [email protected] widersprechen; der Anbieter entfernt die Nennung innerhalb angemessener Frist.
§ 31 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (Attractive Accounts)
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze; Einzelheiten zur Verarbeitung in eigener Verantwortlichkeit ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Inbox-Funktion personenbezogene Daten Dritter im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der als Anlage A beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO; er wird mit Vertragsschluss automatisch Bestandteil dieses Vertrags (elektronische Form genügt, Art. 28 Abs. 9 DSGVO).
Teil D – Besondere Bestimmungen für Attractive Academy
§ 32 Geltungsbereich, Programme, ausschließliche B2B-Nutzung
(1) Unter der Marke „Attractive Academy" bietet der Anbieter Betreuungs- und Umsetzungsprogramme für Unternehmen (Beratung und Begleitung bei Social-Media-Marketing und Kundengewinnung) sowie eigenständige digitale Selbstlernprodukte an. Vertragspartner ist die Attractive Media GmbH (Anbieterdaten gemäß Titelseite); „Attractive Academy" ist eine Marke, kein separater Rechtsträger.
(2) Die Attractive Academy richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. B2B-Kunden gemäß § 1 Abs. 3 dieser AGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht (§ 15 dieser AGB gilt entsprechend).
(3) Die Produktstruktur der Attractive Academy umfasst: (a) die Attractive S.T.A.R. Academy als befristetes Betreuungs- und Umsetzungsprogramm (§ 34), (b) den Attractive S.T.A.R. Academy Inner Circle als Verlängerungs- und Anschlussprogramm (§ 34 Abs. 8, § 38), und (c) separat buchbare digitale Selbstlernprodukte / Masterclasses (§ 39).
(4) Die Programme nach Absatz 3 lit. a und b sind individuelle Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen zu unternehmerischen Fragestellungen des Kunden (Social-Media-Marketing, Positionierung, Kundengewinnung), die überwiegend in gemeinsamen Live-Terminen mit unmittelbarer Rede und Gegenrede erbracht werden. Sie sind kein Lehrgang und kein Fernunterricht. Der Anbieter bereitet weder auf staatliche Abschlüsse noch auf den Erwerb von Zertifikaten oder sonstige Prüfungen vor, vermittelt keinen Lehrstoff nach einem Lehrplan und überwacht keinen Lernerfolg; eine Kontrolle der Beratungsleistungen im Sinne einer Lernerfolgskontrolle findet nicht statt.
(5) Die konkrete Ausgestaltung der Beratung und Betreuung (Themen, Reihenfolge, Methodik, Ansprechpartner) bestimmt der Anbieter nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anhand der Situation und Ziele des Kunden.
§ 33 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Programme, Betreuungsstufen und Preise auf der Website attractiveacademy.de bzw. in der Preis- und Artikelübersicht stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt entsprechend § 4 dieser AGB (Zustandekommen von Verträgen, Teil B) zustande, auch fernmündlich im Beratungsgespräch; der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Beratungsgespräch zu Nachweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, sofern er zu Beginn darauf hingewiesen wird. Für den Online-Checkout digitaler Selbstlernprodukte über Stripe gilt § 19 dieser AGB entsprechend.
(3) Betreuungsstufe, Laufzeit und die vereinbarten Live-Formate werden im Angebot in Textform festgehalten.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 34 Leistungsbeschreibung Attractive S.T.A.R. Academy
(1) Die S.T.A.R. Academy ist ein zeitlich befristetes Betreuungs- und Umsetzungsprogramm mit Laufzeiten ab 3 Monaten und den Betreuungsstufen Basic, Normal und VIP gemäß der jeweils aktuellen Preis- und Artikelübersicht. Kern der Leistung sind Live-Formate, in denen der Anbieter den Kunden bei der Umsetzung seiner Social-Media-Strategie und Kundengewinnung berät und begleitet: wöchentliche Live-Calls in der Gruppe, ein monatlicher einstündiger Live-Workshop, persönliche Betreuung per WhatsApp sowie, je nach Betreuungsstufe, individuelle 1:1- und Accountability-Calls und, je nach Angebot, eine Erfolgsgarantie (§ 35). Der konkrete Umfang der gebuchten Stufe ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Ergänzend stellt der Anbieter dem Kunden während der Laufzeit Zugang zu einer Plattform mit Arbeitsmaterialien (Vorlagen, Checklisten, Erklärvideos, KI-Werkzeuge), zur Attractive Community sowie zu Attractive Accounts mit einem monatlichen KI-Credit-Kontingent (§ 36) bereit. Die Arbeitsmaterialien sind eine unentgeltliche, freiwillige Zugabe zur Betreuung und nicht Vertragsgegenstand: Sie dienen dem Nachschlagen, sind keine Voraussetzung für die Betreuung, werden vom Anbieter nach eigenem Ermessen geändert, ergänzt oder entfernt, und ein Anspruch auf bestimmte Inhalte, einen bestimmten Umfang oder Aktualität besteht nicht.
(3) Der Anbieter schuldet die Erbringung von Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen, nicht die Herstellung eines Werks oder eines bestimmten (wirtschaftlichen) Erfolgs des Kunden; hiervon unberührt bleibt die gesondert geregelte Erfolgsgarantie nach § 35. Der Anbieter schuldet insbesondere keine Vermittlung eines Lehrstoffs, keine Kontrolle eines Lernfortschritts und keine Bewertung von Arbeitsergebnissen des Kunden. Rückmeldungen zu Inhalten des Kunden erfolgen als Beratung im Rahmen der Live-Termine und der persönlichen Betreuung.
(4) Die wöchentlichen Live-Calls werden nicht aufgezeichnet; im Übrigen gilt § 37.
(5) VIP-spezifische Betreuung umfasst insbesondere einen monatlichen 60-minütigen 1:1-Call mit dem Geschäftsführer sowie einen monatlichen 30-minütigen Accountability-Call mit einem festen Ansprechpartner, individuelle Strategieberatung sowie eine schriftliche Zusammenfassung der besprochenen Punkte und To-dos. Für etwaige Aufzeichnungen von VIP-Calls gilt § 37 Abs. 2.
(6) Für Mitwirkungspflichten des Kunden, technische Voraussetzungen und die Verbindlichkeit vereinbarter Termine gelten § 5 Abs. 2, 5 und 6 dieser AGB entsprechend. Versäumt der Kunde einen Live-Termin, kann er die Themen im nächsten Live-Termin einbringen; ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.
(7) Eine ordentliche Kündigung während der gebuchten Laufzeit ist ausgeschlossen. Der Vertrag endet mit Ablauf des jeweils gebuchten Leistungszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf; eine automatische Verlängerung findet – abgesehen vom Wechsel in den Inner Circle nach Maßgabe von Absatz 8 – nicht statt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(8) Entscheidet sich der Kunde nach Ablauf seiner S.T.A.R.-Academy-Teilnahme für den Attractive S.T.A.R. Academy Inner Circle, gilt für diesen § 38 dieser AGB.
(9) Zugänge, Zugangsdaten, Arbeitsmaterialien und Inhalte aus Live-Terminen sind ausschließlich für den Kunden und die von ihm benannten Mitarbeiter bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, die Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Arbeitsmaterialien sowie die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen anderer Teilnehmer sind untersagt. Bei einem schuldhaften Verstoß kann der Anbieter den Zugang sperren und eine angemessene Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe der Anbieter nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 35 Erfolgsgarantie
(1) Bei den Betreuungsstufen Normal und VIP mit einer Laufzeit ab 6 Monaten gewährt der Anbieter nach Absprache eine Erfolgsgarantie in Form einer garantierten Anzahl qualifizierter Kundenanfragen im gebuchten Zeitraum. Die Anzahl der garantierten Anfragen je Betreuungsstufe und Laufzeit ergibt sich aus dem Beratungsgespräch und des Angebotes. Bei der Betreuungsstufe Basic sowie bei einer Laufzeit von 3 Monaten wird keine Erfolgsgarantie gewährt.
(2) Als qualifizierte Kundenanfrage im Sinne von Absatz 1 zählt jede Kontaktaufnahme einer an den Leistungen des Kunden interessierten Person, die auf einem der folgenden Wege bei dem Kunden eingeht: (a) über eine Landingpage des Kunden, (b) per Direktnachricht auf einer der im Rahmen der Academy-Teilnahme angebundenen Social-Media-Plattformen, (c) per E-Mail, oder (d) per Anruf.
(3) Wird die garantierte Anzahl qualifizierter Kundenanfragen innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht erreicht, wird die Betreuung nach Ablauf des ursprünglichen Leistungszeitraums ohne zusätzliche Vergütung fortgesetzt, bis das garantierte Ziel erreicht ist. Eine Ausstiegs- oder (anteilige) Rückerstattungsoption ist nicht vorgesehen.
§ 36 Plattform, Zugang während und nach der Teilnahme
(1) Attractive Academy und Attractive Accounts laufen auf derselben, vom Anbieter selbst entwickelten Server- und Plattforminfrastruktur.
(2) Nach Ende der aktiven Academy-Teilnahme bleibt der Zugriff auf die bis dahin freigeschalteten Arbeitsmaterialien (Vorlagen, Checklisten, Erklärvideos) als freiwillige Zugabe bestehen; sie werden für ehemalige Teilnehmer nicht mehr aktualisiert, und § 34 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Der technische Plattformzugang bleibt bestehen.
(3) Die im Rahmen der Academy-Teilnahme enthaltenen Attractive-Accounts-Funktionen und -Credits (§ 34 Abs. 2) können nach Ende der aktiven Teilnahme nicht mehr genutzt werden; die entsprechenden Funktionen werden gesperrt. Für eine eigenständige Weiternutzung von Attractive Accounts nach Ende der Academy-Teilnahme ist ein gesonderter Vertrag nach Teil C dieser AGB erforderlich.
§ 37 Live-Formate und Aufzeichnungen
(1) Die wöchentlichen Live-Calls werden nicht aufgezeichnet. Eine Aufzeichnung von Live-Formaten durch den Kunden ist nicht gestattet.
(2) Aufzeichnungen individueller VIP-Calls, soweit sie angefertigt werden, stehen ausschließlich dem jeweiligen VIP-Teilnehmer sowie dem Team der Attractive Media GmbH zur Verfügung; anderen Academy-Mitgliedern wird kein Zugriff gewährt. Sie werden mit Ende der Mitgliedschaft des betreffenden Teilnehmers gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 38 Attractive S.T.A.R. Academy Inner Circle
(1) Der Inner Circle ist das Verlängerungsangebot für Kunden nach ihrer ursprünglichen Academy-Teilnahme; er basiert auf derselben Betreuungs-Grundstruktur, sieht jedoch eine schlankere bzw. angepasste Betreuung in den Stufen Basic, Normal und VIP vor. § 32 Abs. 4 und § 34 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.
(2) Alle Inner-Circle-Stufen verlängern sich nach der jeweils aktuellen Preisübersicht automatisch um jeweils drei Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der laufenden Drei-Monats-Periode gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt in Textform an [email protected].
(3) Die Erfolgsgarantie des § 35 gilt nicht im Inner Circle.
§ 39 Digitale Selbstlernprodukte / Masterclasses
(1) Neben den betreuten Programmen bietet die Attractive Academy eigenständige digitale Selbstlernprodukte an (z. B. Special Effects mit KI, ChatGPT Masterclass, Instagram Masterclass, CapCut Masterclass): Videos und Arbeitsmaterialien zum eigenständigen Durcharbeiten. Die Bezahlung erfolgt über Stripe entsprechend § 19 dieser AGB.
(2) Käufer erhalten Zugriff auf das jeweils erworbene Produkt für die Dauer des Betriebs der zugrundeliegenden Plattform durch den Anbieter. Ein darüberhinausgehender, zeitlich unbegrenzter („lebenslanger") Zugriffsanspruch besteht nicht; stellt der Anbieter den Betrieb der Plattform dauerhaft ein, endet der Zugriff mit angemessener vorheriger Ankündigung.
(3) Die Selbstlernprodukte werden ohne jede Betreuung bereitgestellt. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung inhaltlicher Fragen, auf Korrektur, Bewertung, Feedback oder sonstige Begleitung; der Anbieter überwacht den Lernerfolg nicht, und es finden keine Prüfungen oder Tests statt. Der Support beschränkt sich auf technische Fragen zum Zugang. Eine Academy-Betreuung ist nicht Bestandteil des Kaufs, sofern dies beim jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich vereinbart wird.
§ 40 Preise, Zahlung (Attractive Academy)
(1) Die in der jeweils aktuellen Preis- und Artikelübersicht ausgewiesenen Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Der Kunde kann zwischen einer vollständigen Einmalzahlung zu Vertragsbeginn (mit entsprechendem Rabatt gegenüber der Summe der Monatsraten) und einer monatlichen Zahlungsweise wählen. Die als „monatliche Pauschale" ausgewiesenen Beträge stellen wirtschaftlich Raten der für die gesamte gebuchte Laufzeit geschuldeten Gesamtvergütung dar. Mit Vertragsschluss entsteht die Zahlungspflicht für die gesamte gebuchte Laufzeit; die monatliche Zahlungsweise ist lediglich eine Fälligkeits- und Zahlungsmodalität und begründet kein Recht zur Kündigung einzelner Monate oder zur Einstellung der Ratenzahlung vor Ablauf der gebuchten Laufzeit. § 8 (Kündigung, Laufzeit) dieser AGB gilt entsprechend.
(3) Gerät der Kunde mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, die Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der gebuchten Laufzeit insgesamt geschuldete Vergütung fällig zu stellen und als Schadensersatz geltend zu machen; § 9 dieser AGB gilt entsprechend. Zudem kann der Anbieter bis zu diesem Zeitpunkt gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) verlangen.
(4) Für Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung digitaler Selbstlernprodukte gelten § 23 Abs. 2 und 3 dieser AGB entsprechend.
§ 41 Haftung (Attractive Academy)
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, ferner nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang übernommener Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Haftungshöchstgrenze: Soweit die Haftung nach Abs. 2 nicht ausgeschlossen ist, ist sie der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden für die jeweils gebuchte Betreuungsstufe insgesamt geschuldete Gesamtvergütung.
(4) Für die Nutzung der im Rahmen der Academy enthaltenen Attractive-Accounts-Funktionen gelten ergänzend die Haftungsregelungen des § 29 dieser AGB.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 42 KI-Nutzung im Rahmen der Attractive Academy
Soweit dem Kunden im Rahmen der Academy-Teilnahme KI-Tools, KI-Credits oder Zugriff auf Attractive-Accounts-Funktionen zur Verfügung gestellt werden, gelten § 2 dieser AGB sowie, für die Nutzung der Attractive-Accounts-Funktionen, die Bestimmungen des Teils C entsprechend. Insbesondere liegt die Kennzeichnungspflicht für mit KI erstellte Inhalte auch im Rahmen der Attractive Academy beim Kunden.
Schlussbestimmungen (für alle Geschäftsbereiche)
§ 43 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bzw. – soweit in dieser AGB ausdrücklich vorgesehen – in Textform vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Ankündigung, gelten die geänderten AGB als angenommen, sofern es sich um nicht wesentliche Änderungen handelt; hierauf wird der Kunde in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Bei wesentlichen Änderungen (z. B. der Hauptleistungspflichten oder wesentlicher Preisänderungen) ohne Zustimmung des Kunden sowie im Falle eines Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem der drei Geschäftsbereiche ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt; Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Anlage A – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Für den Geschäftsbereich Attractive Accounts (Teil C) ist der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO integraler Bestandteil dieser AGB (siehe attractiveaccounts.de/legal/avv.php). Er wird mit Vertragsschluss automatisch Bestandteil des jeweiligen Vertrags.